29. Oktober 2009
DARAG sieht sich durch das aktuelle EuGH-Urteil bestätigt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil zur Übertragung von Versicherungs- und Rückversicherungsbeständen gefällt, nachdem Bestandsübertragungen umsatzsteuerpflichtig sind. Die DARAG sieht sich damit in ihrem Konzept der Übernahme von Versicherungsportfolios bestätig.
