Darag

Prozessschritte

Von der Verkaufsentscheidung bis zum Transaktionsprozess – ein Überblick

Hat ein Versicherungsunternehmen entschieden, sich von einem Run-off-Bestand oder einer Tochtergesellschaft zu trennen, wird ein strukturierter Prozess durchgeführt. Dabei beinhalten die einzelnen Prozessschritte folgende Etappen:

1. Sondierungsgespräch

Wichtig sind bei einem ersten Kennenlernen neben dem persönlichen Kontakt allgemeine Angaben zum Bestand, wie zum Beispiel Größe, Zusammensetzung, Sparten, Jahrgänge etc. Bei Interesse wird ein erster zeitlicher Fahrplan erörtert.

Diese Gespräche werden von unserer Seite grundsätzlich von erfahrenen Führungskräften geführt. Wir verstehen Verhandlungen als Dialog zwischen der DARAG und einem Versicherungsunternehmen, das Run-off-Geschäft übertragen möchte. Kurze Entscheidungswege und die enge Begleitung jeder Transaktion durch ein Vorstandsmitglied der DARAG gewährleisten maximale Aufmerksamkeit sowie schnelle und fundierte Entscheidungen. Der entscheidende Vorteil für den abgebenden Versicherer: Ressourcen, die durch Run-off gebunden sind, stehen innerhalb kürzester Zeit für andere Projekte zur Verfügung.

2. Vertraulichkeitserklärung
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich ist: Der sensible Umgang mit allen Informationen steht für uns an erster Stelle. Für den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion sind Einblicke in vertrauliche Geschäftsunterlagen unerlässlich. Wir wissen das uns entgegengebrachte Vertrauen zu schätzen und unterwerfen uns von Anfang an strikter Vertraulichkeit. Dazu gehört eine Vertraulichkeitserklärung, die zwischen den beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Informationen. Sofern wir die Möglichkeit externer Beratung erwägen, greifen wir ausschließlich auf renommierte Anbieter zurück, die maximalen berufsständischen und rechtlichen Vertraulichkeitsmaßgaben unterliegen. Den Entwurf einer Vertraulichkeitserklärung stellen wir gerne zur Verfügung.
3. Erste Indikation

Im diesem Schritt werden erste Dokumente von dem abgebenden Versicherer zur Verfügung gestellt, von uns analysiert und in einer indikativen Offerte dokumentiert.

Die indikative Offerte soll dem abgebenden Versicherer einen ersten Anhaltspunkt für die möglichen Konditionen und die sensiblen Bereiche einer Transaktion geben. Erscheint eine Einigung zu ambitioniert, kann der Prozess überdacht werden, bevor Aufwand und Kosten entstehen. Meist sind es getroffene Annahmen, die zu unterschiedlichen Sichtweisen führen und die wir gemeinsam mit dem verkaufenden Unternehmen schon in dieser frühen Phase erkennen. In den folgenden Prozessschritten arbeiten wir sie dann strukturiert ab.

4. Gleichzeitig: Information der Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin in Deutschland)
Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung. Transaktionen werden durch die BaFin und/oder die Aufsichtsbehörde des abgebenden Versicherungsunternehmens geprüft und genehmigt. Die Aufsichtsbehörde wird zur Wahrung der Interessen der Versicherten eingeschaltet. Ein Anspruch, der für uns als DARAG wesentlich ist. Unser Geschäftsmodell beruht auf dem umsichtigen Umgang mit den Versicherten, deren Schäden uns anvertraut werden. Daher ist uns die frühzeitige Information der BaFin ein besonderes Anliegen. Zudem können so auch alle Fragen aus dem Genehmigungsprozess frühzeitig angegangen werden. Das spart wertvolle Zeit und schafft Sicherheit.
5. Due Diligence
Auf die indikative Offerte folgt eine Due-Diligence-Phase. In dieser Phase werden von dem Verkäufer alle Informationen bezüglich des zu verkaufenden Bestandes oder der zum Verkauf stehenden Gesellschaft zur Verfügung gestellt (Schadendreiecke, Informationen zu den bedeckenden Kapitalanlagen, Rückversicherung, Prüfung von Einzelschäden etc.). Diese Informationen ermöglichen uns eine eingehende Analyse und Bewertung, um eine finale Offerte abzugeben. In Abhängigkeit vom Umfang und Qualität der zu analysierenden Informationen beansprucht dieser Prozessschritt rund einen Monat. Im Regelfall sind wir auch einige Tage mit einem kleinen Team „vor Ort“, um besonders sensible Unterlagen einzusehen. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen wir gerne durch die Bereitstellung eines Fragenkataloges.
6. Finale Offerte
Die finale Offerte beinhaltet die Ergebnisse der Due Diligence. Konkret umfasst dies vor allem die Abgleichung der in der Run-off-Phase zu erwartenden Zahlungsströme mit den Reserven. Dabei werden alle Werteinflüsse antizipiert. Die Differenz wird in Form einer Ausgleichszahlung dargestellt. Die Marge, die wir als Kompensation für den „finalen“ Eintritt in alle absehbaren und künftigen Risiken kalkuliert haben, weisen wir separat aus. Somit kann unser Angebot bei allen Entscheidungsträgern nachvollzogen werden.
7. Verhandlungsphase

Nach Abgabe einer finalen Offerte geht es in dieser Phase um die Einzelheiten des Bestandsübertragungsvertrags oder, im Falle einer Gesellschaftsübernahme, um die Inhalte eines Kaufvertrags. Einer unter Kaufleuten üblichen „Optimierung“ der gegenseitigen Leistungen stellen wir uns natürlich gerne. Die Verhandlung endet mit der Unterzeichnung des Vertrages.

Gleichzeitig: interner Genehmigungsprozess der DARAG

Um die Verhandlungsphase zu verkürzen, laufen die internen Genehmigungsprozesse (sofern erforderlich) bei der DARAG parallel zu den Verhandlungen, so dass diese keine Verzögerung für die Transaktion bedeuten. Die relevanten Gespräche werden immer durch ein Mitglied unseres Vorstands geführt. Das schafft Entscheidungen ohne Umwege und gewährleistet angemessene Aufmerksamkeit für die Transaktion.

8. Vertragsunterzeichnung („Signing“) und –abschluss („Closing“)

Am Ende der Verhandlungsphase steht die Unterzeichnung eines Vertrages, der von den entsprechenden Gremien des abgebenden Versicherungsunternehmens und der Aufsichtsbehörde vorgelegt wird. Liegen alle Genehmigungen vor und sind die vereinbarten Abschlussparameter erfüllt, wird der Vertrag zur Übertragung des Bestands oder der Gesellschaft rechtswirksam.

Während dieser ca. 3monatigen Phase können die Vorbereitungen zur Datenübergabe bzw. -übernahme erfolgen. Der Umgang mit Geschäftsvorfällen während dieser Zeit wird im Vorfeld festgelegt. Mit dem Closing erfolgten dann der operative Transfer und die Migration der Daten.

9. Information der Versicherten
Alle Versicherten bzw. Anspruchsteller, deren laufende Schäden an uns übertragen wurden, werden unverzüglich über den Transfer informiert. Die Kommunikation stimmen wir zuvor mit dem abgebenden Versicherungsunternehmen ab. Sämtliche Korrespondenz wird anschließend direkt durch uns bearbeitet.